Allgemeine Mandatsbedingungen (Stand: 1. Dezember 2023)

1. Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Anwaltsverträge zwischen RA Dr. Nikolaus Marek und seinen Auftraggebern (Mandanten), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Ausführung und Umfang des Mandats
(1) Das Mandatsverhältnis besteht allein zwischen dem Mandanten und RA Dr. Nikolaus Marek.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, bezieht sich die Rechtsberatung von RA Dr. Nikolaus Marek ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen RA Dr. Nikolaus Marek und dem Mandanten herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Mandatsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(3) RA Dr. Nikolaus Marek ist es gestattet, sich zur Durchführung eines Mandats sachverständiger Berufsträger zu bedienen und/oder Untervollmacht zu erteilen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich RA Dr. Nikolaus Marek zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

3. Mitwirkungspflicht des Mandanten
(1) Es obliegt dem Mandanten, RA Dr. Nikolaus Marek alle für die Ausführung des Mandats notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig zu übermitteln und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für das Mandat von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für die Unterlagen und weitere Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von RA Dr. Nikolaus Marek bekannt werden.
(2) Der Mandant wird die ihm von RA Dr. Nikolaus Marek übermittelten beruflichen Äußerungen sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4. Mündliche Auskünfte
Soweit RA Dr. Nikolaus Marek Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Mandats schriftlich darzustellen hat, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte von RA Dr. Nikolaus Marek nur dann verbindlich, wenn sie zumindest in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte von RA Dr. Nikolaus Marek außerhalb des Erteilten Mandats sind stets unverbindlich.

5. Weitergabe beruflicher Äußerungen von RA Dr. Nikolaus Marek
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen- sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden von RA Dr. Nikolaus Marek für den Mandanten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von RA Dr. Nikolaus Marek, es sei denn, der Mandant ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen von RA Dr. Nikolaus Marek und die Information über das Tätigwerden von RA Dr. Nikolaus Marek für den Mandanten zu Werbezwecken durch den Mandanten sind unzulässig.

6. Haftung und Verjährung
(1) Sofern keine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung von RA Dr. Nikolaus Marek für Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadensfall gemäß § 52 Abs. 1 S.1 Nr. 2 BRAO auf EUR 10 Mio. beschränkt.
(2) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen RA Dr. Nikolaus Marek auch gegenüber Dritten zu.
(3) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, eine Einrede der Verjährung gelten zu machen bleibt unberührt.

7. Abtretung
Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RA Dr. Nikolaus Marek abgetreten werden.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) RA Dr. Nikolaus Marek ist nach Maßgabe der Gesetze (§43 a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die bei der Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Mandant ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) RA Dr. Nikolaus Marek wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwälte bis auf die Kostenakten und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht bei RA Dr. Nikolaus Marek vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

10. Elektrische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen RA Dr. Nikolaus Marek und dem Mandanten kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Mandant eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Mandant RA Dr. Nikolaus Marek entsprechend in Textform informieren.
(2) Sollte eine Kommunikation per E-Mail erfolgen, wird keine Vertragspartei Ansprüche aus dem Umstand herleiten, dass E-Mail-Nachrichten einschließlich Anhängen von Dritten gelesen, verändert, verfälscht werden, verloren gehen oder mit Viren befallen sein können.

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für das Mandatsverhältnis, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Mandatsverhältnis ist Hamburg.

12. Meldepflichten
Aufgrund der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle besteht die Möglichkeit, dass sich aus der Implementierung der für den Mandanten und gegebenenfalls auch für RA Dr. Nikolaus Marek, eine Meldepflicht gegenüber den deutschen Steuerbehörden oder denen anderer Mitgliedsstaaten der EU ergibt. Soweit RA Dr. Nikolaus Marek einer derartigen Meldepflicht unterliegt oder unterliegen könnte, stimmt der Mandant zu, dass RA Dr. Nikolaus Marek die betreffenden Modelle meldet.

13. Streitschlichtung
RA Dr. Nikolaus Marek ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.